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Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 251-4.1 "Markgrafenstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 die Auslegung des Entwurfs  zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 251-4.1 "Markgrafenstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 251-4.1

ZUR AUSLEGUNG:

Die Auslegung erfolgt vom 08.01.2016 bis 08.02.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung mit Umweltbericht, das Schalltechnische Gutachten vom 29.07.2015, das Gutachten zur Beurteilung des Baugrundes und der Belastungssituation des Bodens vom 08.04.2015, die Faunistische Untersuchung an Vögeln sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

UNTERLAGE:

 Entwurf zum B-Plan Nr. 251-4.1

 

 Begründung mit Umweltbericht

 

 Vorhaben- und Erschließungsplan

 

 Schalltechnische Gutachten

 

 Gutachten zur Beurteilung des Baugrundes

 

 Faunistische Untersuchung an Vögeln

 

 umweltbezogene Stellungnahmen

HINWEISE:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.