Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 251-4.1 "Markgrafenstraße"
Lageplan zum B-Plan 251-4.1
ZUR AUSLEGUNG:
Die Auslegung erfolgt vom 08.01.2016 bis 08.02.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung mit Umweltbericht, das Schalltechnische Gutachten vom 29.07.2015, das Gutachten zur Beurteilung des Baugrundes und der Belastungssituation des Bodens vom 08.04.2015, die Faunistische Untersuchung an Vögeln sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
UNTERLAGE:
Entwurf zum B-Plan Nr. 251-4.1
Begründung mit Umweltbericht
Vorhaben- und Erschließungsplan
Schalltechnische Gutachten
Gutachten zur Beurteilung des Baugrundes
Faunistische Untersuchung an Vögeln
umweltbezogene Stellungnahmen
HINWEISE:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.